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Da uns immer wieder Anfragen zum Thema Muttizettel erreichen, anbei ein paar wichtige Informationen:

Informationen für Eltern

Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Aber die Jugendlichen wollen sicher nicht mit den „Alten“ Party machen und können daher den Muttizettel für Parties und andere Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Sie übertragen mit der Erziehungsbeauftragung Ihre Pflichten an eine andere Person, die Ihrer Meinung nach folgende Kriterien erfüllt:

  1. Sie wissen, dass er Erziehungsbeauftragte über 18 Jahre alt ist und kennen sie im Idealfall persönlich
  2. Der Erziehungsbeauftragte hat genug Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen und gerade im Umgang mit Alkohol und co. Grenzen aufzuzeigen
  3. Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause

Füllen Sie den "Muttizettel", den wir hier kurz vorm Fest verlinken, gemeinsam mit Ihrem Sprößling aus und notieren Sie am Besten Ihre Rufnummer auf dem Vordruck, sodass der Betreiber Sie kontaktieren kann, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Informationen für Erziehungsbeauftragte

Du übernimmst für den Zeitraum der Veranstaltung die Verantwortung für einen Minderjährigen. Dir sollte bewusst sein, dass dein Handeln auch negative Folgen haben kann. Bitte prüfe anhand der Checkliste für Erziehungsbeauftrage, ob du als Erziehungsbeauftragter in Frage kommst.

Checkliste:

  1. Du bist mind. 18 Jahre alt.
  2. Du kennst die Person, auf welche du Acht geben sollst.
    Am Besten solltest du die ältere Schwester, der große Bruder, der beste Freund oder ein Verwandter sein.
    Falls doch mal etwas passieren sollte, ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn du als Erziehungsbeauftragter die Details zur Person kennst (Krankenkasse, Anschrift, Telefonnummer Zuhause, …)
  3. Du trinkst keinen Alkohol oder nur so viel, dass du immer Herr der Lage bist.
  4. Du hast Authorität der Person gegenüber, um Grenzen – gerade im Umgang mit Alkohol – aufzuzeigen oder dich durchzusetzen, nach Hause zu gehen.
  5. Du kannst die Person wieder unbeschadet nach Hause schaffen.

Übernehme nur Verantwortung für einen Jugendlichen. Das Gesetzt gibt hier zwar keine Grenzen, aber es kann nach hinten losgehen, wenn du für mehrere  Personen unterschreibst und einer dann Mist baut. Bedenke, dass du in der Zeit die Verantwortung für die Person(en) und ihr Handeln hast.